Abmeldung von der Schule
Eine Abmeldung von der Schule vor Ende der Grundschulzeit erfolgt von den Eltern während der Bürozeiten mit Angabe der neuen Adresse und der neuen Schule.
AGs
Es werden sowohl vom Förderverein als auch von den Lehrkräften verschiedene Arbeitsgemeinschaften angeboten. Die Einwahl erfolgt immer nach den Sommerferien, oder nach den Winterferien, sodass die AGs in der dritten/vierten Schulwoche starten können.
Anmeldung
Die Kindergartenkinder im Schulbezirk Oberursel (Pflichtkinder und „Kann-Kinder“) werden in der Regel im April/Mai des Vorjahres für das darauffolgende Jahr angemeldet. Dazu werden alle Kinder angeschrieben. „Kann-Kinder“ erhalten bis Juni des Jahres, in dem sie eingeschult werden sollen, die verbindliche Zusage oder Ablehnung.
Anschriftenänderungen
Wir bitten die Eltern, Änderungen der Anschrift und insbesondere der Telefonnummer (für Notfälle) sofort dem Sekretariat mitzuteilen. Siehe auch Bürozeiten.
Aufenthalt in der Schule
Es ist wünschenswert, die Kinder grundsätzlich am Schultor zu verabschieden bzw. abzuholen. Diese Regelung dient dazu, die Selbstständigkeit der Kinder zu fördern.
Die Erstklässler werden in den ersten Wochen von ihren Klassenlehrkräften an einem vereinbarten Ort auf dem Schulhof abgeholt.
Um die Sicherheit der Kinder zu gewährleisten, gilt folgender Grundsatz: Schulfremde und Eltern haben abgesehen von den Hol- und Bringzeiten nur aus dringlichen Gründen die Schule zu betreten. In diesem Fall bitten wir um Anmeldung im Sekretariat.
Aufsicht
Die Kinder werden in der Schule je nach Stundenplan ab 7:40 Uhr von den Lehrern beaufsichtigt. Die Aufsichtspflicht endet mit dem Unterrichtsschluss des Kindes. Während der Pausen und während des Unterrichts dürfen die Kinder das Schulgelände grundsätzlich nicht verlassen. Tun sie es dennoch widerrechtlich, erlischt die Aufsichtspflicht der Schule. In diesem Fall informiert die Schule die Eltern zeitnah. Siehe auch →Unterrichtszeiten.
diesem Fall informiert die Schule die Eltern zeitnah. Siehe auch →Unterrichtszeiten.
Betreuung
Das Betreuungsangebot an der Grundschule bietet den Eltern der Schulkinder die Möglichkeit, dass ihre Kinder auch außerhalb des Unterrichts in der Grundschule betreut werden. Eine vorherige Anmeldung ist nötig, der Träger ist der Hochtaunuskreis.
Folgende Betreuungsmodule werden angeboten:
- eine Frühbetreuung in der Zeit von 07:30 bis 09:30 Uhr
- eine Mittagsbetreuung von 11:30 – 14:00 Uhr (mit und ohne Mittagessen)
- eine Mittagsbetreuung von 11:30 – 15:00 Uhr (mit Mittagessen)
- eine Mittagsbetreuung von 11:30 bis 17:00 Uhr (mit Mittagessen)
Das Betreuungsteam:
Unser Betreuungsteam besteht aus 13 Mitarbeite(rinne)n, die den Kindern die Möglichkeit bietet zu spielen, zu lesen, zu basteln und selbständig ihre Hausaufgaben zu erledigen. Es wird von einer FSJ’lerin und einer Integrationskraft unterstützt.
- Unsere Räumlichkeiten sind ein großer Gruppenraum, ein kleiner Ruhe-/Kreativraum und eine Teeküche.
- Unser Essen nehmen wir in der Mensa ein.
- Unser Essen wird warm angeliefert und von unserer Küchenkraft für die Kinder zur Ausgabe vorbereitet.
- Wir nutzen mit den Kindern die Schulhöfe, den Garten und freitags gehen wir mit den Kindern in die Turnhalle der Schule für Bewegungsangebote.
Des Weiteren können wir die Bücherei und die Aula nutzen.
Pädagogisches Ziel der Angebote ist es, den Kindern bei der Entfaltung ihrer Persönlichkeit zu helfen und Kreativität und Selbstständigkeit zu fördern. Die Kinder werden angeleitet ihre Freizeit in der Betreuung sinnvoll zu nutzen und im Umgang miteinander ihr Sozialverhalten zu stärken.
Schwerpunkte unserer Arbeit:
- Angeleitete Angebote wie bspw. Kochen, Basteln, Backen, Bewegen
- Hausaufgabenbetreuung angeleitet von einer pädagogischen Fachkraft (1,5 Std. täglich, außer freitags)
- Ferienbetreuung von 7:30-17:00 Uhr
- Entwicklungsgespräche / Elterngespräche
- zweimal jährlich ein Fest
- Angebote eines warmen Mittagessens
- Und vor allem Zeit und Raum zum Spielen!
Selbstverständlich gelten in der Betreuung auch die Regeln der Schulordnung.
Telefon: 06171/9239712 (Frau Hannah Listing)
Beurlaubungen
Aus wichtigen Gründen kann eine Beurlaubung von bis zu 2 Tagen durch den Klassenlehrer gewährt werden. Eine längere Beurlaubung muss bei mindestens vier Wochen vor Antritt bei der →Schulleitung beantragt werden. Eine Beurlaubung von Schülern unmittelbar vor oder nach einem Ferienabschnitt ist nur in seltenen Ausnahmefällen und auf Antrag bei der Schulleitung möglich.
Bewegliche Ferientage
Bewegliche Ferientage werden vom Staatlichen Schulamt nach Antrag der Schule zu Beginn des Schuljahres bekannt gegeben. Die Schule kommuniziert diese Termine in der Terminliste auf der Homepage und im Hausaufgabenheft.
Bundesjugendspiele
Zum Ende des Schuljahres finden die Bundesjugendspiele für die alle Klassen auf dem Schulgelände statt. Bei schlechter Witterung steht ein Ausweichtermin zur Verfügung. Die erbrachten Leistungen der Schüler der ersten Klassen werden nicht gewertet. Sie erhalten eine Teilnehmerurkunde. Zur optimalen Durchführung ist die tatkräftige Unterstützung durch Eltern notwendig.
Bürozeiten
Das Büro ist montags bis donnerstags zwischen 8:00 Uhr und 12:00 Uhr durch unsere →Sekretärin Frau Kreuzer besetzt.
DaZ-Konzept
Unser DaZ-Konzept finden Sie hier.
Digitalisierung
Gerade im Bildungsbereich eröffnen Neue Medien vielfältige Möglichkeiten für neues Lehren und Lernen. Computer, Tablets und das damit verbundene Internet gewinnen immer mehr an Bedeutung, und neue Lernwelten erobern die Schule.
Im Schuljahr 2019/2020 wurde in der Schule jede Klasse mit digitalen Tafeln (Active Panels) und jeweils 6 Tablets pro Klasse ausgestattet. Diese Medien werden im Unterricht vielfältig eingesetzt. Siehe Medieneinsatz.
Einschulung
Die Einschulung erfolgt in der Regel am zweiten Schultag nach den Sommerferien. Sie beginnt mit einem ökumenischen Gottesdienst und wird mit einem festlichen Akt in der Aula der Grundschule am Urselbach fortgeführt. Der anschließende Unterricht an diesem Tag dauert circa eine Schulstunde.
Über die Einschulung werden die Eltern der Vorschulkinder in der Regel im Juni auf einem →Elterninformationsabend informiert. Darüber hinaus werden Details der Einschulung in einem Brief an die Familien übermittelt.
Elternbeirat
Mit dem Schulanfang Ihres Kindes beginnt ein weiterer spannender Lebensabschnitt.
Ein offenes Miteinander und eine gute Zusammenarbeit sowie ein freundlicher Umgangston der ganzen Schulgemeinde erleichtern den Umgang mit dem Schulalltag und alle, die Kinder, das Kollegium und auch die Eltern profitieren davon.
Bei uns erwarten Sie eine mitwirkende Elternschaft, ein engagiertes Kollegium und ein schönes Schulgebäude mit einem noch schöneren Garten.
Werden Sie Teil dieser Schule und bitte tragen Sie durch Ihr persönliches Engagement und eine gute Zusammenarbeit dazu bei, dass vielseitige Aktivitäten an unserer Schule erhalten bleiben und Ihre Kinder einen guten Start ins Schulleben haben.
Wahl von Elternbeiräten
Elternbeiräte und Elternvertreterinnen und Elternvertreter werden in geheimer Wahl und in getrennten Wahlgängen gewählt. Wie diese Wahl abläuft und welche Formalitäten dabei zu beachten sind, regelt die Wahlordnung für die Wahl zu den Elternvertretungen.
Der Wahlabend
Der erste Elternabend verläuft immer wieder in ähnlicher Form. Meist folgen fast alle Eltern der Einladung. Ein solcher Informationsabend, an dem Auskünfte über das Mitbestimmungsrecht der Eltern gegeben werden sollen, hat sich immer als sehr sinnvoll erwiesen.
Die Klassenlehrerin beziehungsweise der Klassenlehrer begrüßt am Wahlabend die Eltern. Sie/er hat bereits die Vorbereitungen für die Wahl getroffen, Stimmzettel und Formulare liegen bereit.
Informationen vor der Wahl
Niemand erwartet von den Eltern, dass sie wählen, ohne informiert zu sein: Die Eltern sollten daher vor der Wahl über ihre Rechte in geeigneter knapper Form unterrichtet werden. Dies soll möglichst der Schulelternbeirat tun und damit die Gelegenheit nutzen, sich den Eltern der neuen Klasse vorzustellen. Hilfreich ist auch der Klick ins Internet. Unter dem Link „Schulrecht“ findet sich auf dieser Homepage das neue Hessische Schulgesetz, das im § 100 ff über Elternrechte Aufschluss gibt.
Die Wahl
Wer zur Wahl eingeladen hat, eröffnet sie und leitet die Bestellung des Wahlausschusses, die durch Zuruf erfolgen kann. Damit hat sie / er seine Aufgabe erfüllt. Der Wahlausschuss hat die Aufgabe, die Wahl durchzuführen. Wer dem Wahlausschuss angehört, darf wählen, aber kann nicht gewählt werden. Natürlich dürfen auch die Kandidatinnen und Kandidaten wählen. Nachdem die Eltern informiert sind, benennen sie Personen, die sie zur Wahl vorschlagen möchten. Ein Mitglied des Wahlausschusses notiert die Namen der Bewerberinnen und Bewerber – am besten an der Tafel. Die Vorgeschlagenen stellen sich vor und beantworten gegebenenfalls Fragen aus den Reihen der Eltern. Dann füllen die Wahlberechtigten die Stimmzettel aus und die Wahl läuft entsprechend den Bestimmungen der Wahlordnung ab. Es darf nicht übersehen werden, dass bei Stimmengleichheit eine Stichwahl erfolgen muss zwischen denen, die eine gleiche Stimmenzahl erhielten; bringt die Stichwahl wieder Stimmengleichheit, dann entscheidet das Los.
Es wird zweimal gewählt: Zuerst wählen die Eltern ein Elternteil zum Klassenelternbeirat beziehungsweise Elternvertreterin oder -vertreter und in einem zweiten Wahlgang die Stellvertreterin beziehungsweise den Stellvertreter. Wer die meisten gültigen Stimmen auf sich vereinigt, ist gewählt.
Die Gewählten müssen dann erklären, ob sie die Wahl annehmen.
Der neu gewählte Elternbeirat ist nun auch automatisch Mitglied des Schulelternbeirats.
Nach der Wahl werden Sie zu der nächsten SEB-Sitzung eingeladen.
Der nächste Termin
Nach der Wahl sollten die Eltern sofort den Termin für das nächste Treffen vereinbaren. Im ersten Schuljahr erscheint dies besonders sinnvoll, da sich am Anfang oft nach wenigen Wochen schon genug Diskussionsstoff für einen weiteren Elternabend angesammelt hat.
Elternbriefe
Mehrmals im Schuljahr werden wichtige Informationen / Termine in einem Elternbrief an alle Erziehungsberechtigten weitergegeben.
Elterninformationsabende
Zu folgenden Themen finden Informationsveranstaltungen an der Grundschule am Urselbach statt (zum Teil unter Mitwirkung anderer Institutionen):
- Informationsabend für die Eltern der zukünftigen ersten Klassen
- Informationsabend zum Übergang an die weiterführenden Schulen
Elternmithilfe
Eine Schule lebt von der engagierten Mithilfe von Eltern. Bei allgemeinen Aktivitäten (z. B. Sport-, Schulfesten und →AGs) sowie klasseninternen Veranstaltungen (z. B. Wandertage, Unterrichtsgänge, Klassenfeste) nehmen wir gerne die Mithilfe der Eltern in Anspruch.
Mit der Elternvertretung (→Elternbeirat) wird eine wichtige Verbindung zwischen Schule und Eltern geschaffen. Diese Möglichkeiten der demokratischen Mitbestimmung ergeben sich im Schulelternbeirat und in der Schulkonferenz. In jeder Klasse werden zwei Elternbeiräte für zwei Jahre gewählt, die zusammen den Schulelternrat bilden.
Der (→Förderverein) unterstützt die Schule mit Geldspenden, die der gesamten Schulgemeinschaft zugutekommen.
Ebenso wie die Lehrkräfte haben auch Eltern Pflichten. Sie tragen dafür Sorge, dass die Schulkinder pünktlich zum Unterricht erscheinen, an den verbindlichen Schulveranstaltungen regelmäßig teilnehmen, die notwendige Ausstattung an Materialien haben und dass die Kinder die räumlichen und zeitlichen Voraussetzungen für →Hausaufgaben haben.
Elternsprechtag
Einmal jährlich findet in der Grundschule für alle Erziehungsberechtigten der Elternsprechtag – in der Regel im Zeitraum rund um die Halbjahreszeugnisse – statt. Einzelgespräche sind nach vorheriger Terminabsprache mit den Klassen- bzw. Fachlehrern jederzeit möglich. Siehe auch →Zeugnisse.
Empfehlungen / weiterführende Schulen
Der Übergang von der Grundschule zur →weiterführenden Schule ist ein komplexer Prozess, der sich wie folgt aufgliedert:
- November / Dezember – Gesamtelternabend aller Eltern des vierten Jahrgangs
- bis 25. Februar – Einzelberatungsgespräche
- bis 5. März – Antragstellung der Eltern über Schulform und Schule
- Klassenkonferenz der Lehrerschaft über den Antrag
- Weiterleitung des Antrages an die weiterführende Schule
Erste Hilfe
Auch in der Schule passiert hin und wieder ein →Unfall. Eine erste Versorgung der Verletzung geschieht in der Schule. Kleine Verletzungen behandeln wir mit Zuwendung, Pflaster und einem Kühlakku. Sollte eine ärztliche Versorgung notwendig sein, alarmieren wir den Rettungsdienst. In solchen Fällen ist es besonders wichtig, dass die Schule kurzfristig mit Eltern oder Bezugspersonen Kontakt aufnehmen kann. Wir brauchen auch hierfür immer die aktuelle Telefonnummer.
Erziehungsvereinbarungen
Unsere Erziehungsvereinbarungen finden Sie hier.
Fahrradbenutzung
Da Kinder mit komplexen Verkehrssituationen, die sie auf ihrem Schulweg oft bewältigen müssen, überfordert sind, empfehlen wir Ihnen dringend, Ihr Kind – wenn überhaupt – erst ab dem vierten Schuljahr nach der →Radfahrausbildung mit dem Fahrrad zur Schule fahren zu lassen. Ein Versicherungsschutz für Schäden am Fahrrad bzw. Diebstahl besteht über die Schule nur in der Zeit der Fahrradprüfung.
Bitte überprüfen Sie das Fahrrad Ihres Kindes in jedem Fall auf Verkehrssicherheit und achten Sie darauf, dass das Rad auch mit einem Schloss versehen ist. Auf dem Schulhof muss das Fahrrad abgeschlossen werden. Sicheres Radfahren ist nur mit gutsitzenden Helmen möglich.
Fasching
In der Regel feiert die Schulgemeinde am Faschingsdienstag in der zweiten bis vierten Stunde Fasching. Es ist ausdrücklich erwünscht, dass die Kinder dem Fest angemessen verkleidet in die Schule kommen. Das Verwenden von Spielzeugpistolen, Munition oder Konfetti etc. ist nicht gestattet.#
Ferientermine
Die Schule kommuniziert diese Termine in der →Terminliste auf der Homepage und auch über das Hausaufgabenheft.
Am Tag vor den Ferien ist in der ersten und zweiten Schulstunde Unterricht nach Plan und endet nach der dritten Stunde. Vor den Sommerferien ist in der ersten bis dritten Stunde Klassenlehrerunterricht.
Forder- und Förderunterricht
Um Kindern eine erfolgreiche Mitarbeit in unserer Schule zu ermöglichen, erhalten einige Schüler in Absprache mit ihren Eltern eine zusätzliche oder parallel zum Unterricht stattfindende Förderung. Diese kann einzeln, in Gruppen, im Klassenverband oder auch in jahrgangsübergreifenden Gruppen stattfinden.
Förderung bezieht sich auf Kinder, die in Bereichen noch Defizite aufzeigen, Forderunterricht zielt auf Kinder, die besondere Stärken oder Begabungen haben.
Es gibt kein Recht auf Förder- bzw. Forderunterricht, weil dieser immer an eine zusätzliche personelle Ressource gebunden ist. Der Unterricht ist für die Kinder verpflichtend.
Förderverein
Ziele des Fördervereins
In Zeiten, in denen öffentliche Mittel immer knapper werden und oft in den Bereichen Bildung und Erziehung gespart wird, sind gemeinsame Anstrengungen zwischen Eltern und Schule erforderlich. Nichts kann uns mehr am Herzen liegen als die bestmögliche Ausbildung und Förderung unserer Kinder. Sie sollen sich in ihrer Schule wohl fühlen und eine angenehme und motivierende Lernumgebung vorfinden. Wir möchten daher durch sinnvolle Projekte und Fördermaßnahmen zur Verbesserung des Lernumfeldes an der Grundschule am Urselbach beitragen und eine engagierte Elternschaft repräsentieren. Weiterhin möchten wir Eltern, Lehrer, ehemalige Schüler, Freunde und Sponsoren der Grundschule am Urselbach zusammenführen, um gemeinsam die Schule zu unterstützen und zu fördern.
Wie sieht das in der Praxis aus?
- Wir unterstützen die Finanzierung von Lehr- und Arbeitsmitteln für die Grundschule am Urselbach, die nicht oder nur zum Teil aus dem Schulbudget bezahlt werden können, jedoch für einen zeitgemäßen Unterricht wünschenswert sind.
- Wir organisieren Arbeitsgemeinschaften (AGs) z. B. Tennis, Schach, Inliner, Kochen, Töpferwerkstatt, und viele andere.
- Wir wirken an Veranstaltungen mit, die unsere Schulgemeinschaft stärken, wie z.B. Planung und Organisation von Informationsveranstaltungen zu Themen, die Eltern und Kollegium interessieren.
- Gemeinsam mit dem Kollegium richten wir den Kinderflohmarkt aus.
- Die Schulanfänger werden mit Brezeln begrüßt und die neuen Klassen erhalten eine Spieletasche für die Pausen.
- Bei Schulveranstaltungen, wie z.B. Schulanmeldung, Einschulung und Auf-führungen sorgen wir mit Kaffee- und Getränkeausschank für eine angenehme Atmosphäre. Gerade Schulveranstaltungen, die außerhalb der Unterrichtszeit liegen, fördern den Zusammenhalt der Schulgemeinschaft. Ein besseres Kennenlernen und ein reger, jahrgangsübergreifender Austausch sind daher unendlich wichtig.
- Wir organisieren die Hausaufgaben-Betreuung, die durch größere Spenden finanziert wird. Montags bis donnerstags können die Schüler nach Anmeldung und gegen einen kleinen Unkostenbeitrag mit Unterstützung von Betreuerinnen ihre Hausaufgaben machen.
Spendenkonto:
IBAN DE30 5105 0015 0258 0498 96
Nassauische Sparkasse
Frühstück
Ein gesundes Frühstück ist sehr wichtig für den Lernerfolg Ihres Kindes. Nur so erhält es die Energien, die es braucht, um den ganzen Morgen erfolgreich mitarbeiten zu können. Jeden Tag nach der ersten Pause, frühstücken die Kinder in ihren Klassen gemeinsam. Bitte geben Sie Ihrem Kind eine ausgewogene Mahlzeit in einer umweltfreundlichen Verpackung, z. B. in einer Butterbrotdose, mit. Obst, klein geschnittenes Gemüse und ein lecker belegtes Brot sorgen für die nötige Energie, die Ihr Kind zum Lernen und Wachsen benötigt. Wichtig ist auch eine gut verschließbare Trinkflasche mit ungesüßtem Tee oder Wasser. Denken Sie daran, dass Kinder viel Durst haben.
Frühstückspause
Von 9.45 bis 10.00 Uhr wird gemeinsam im Klassenverband gefrühstückt.
Die Schule legt Wert darauf, dass die Kinder ein möglichst gesundes, gehaltvolles →Frühstück mitbringen und auf Süßigkeiten verzichten.
Fundkiste
Sachen, die verloren gehen oder vergessen wurden, werden in der Schule gesammelt. Im Foyer unter dem Treppenaufgang zur Aula steht die Fundkiste. Bitte schauen Sie hin und wieder einmal nach, ob sich dort Dinge Ihres Kindes befinden.
Zweimal im Jahr werden die liegen geblieben Fundsachen gemeinnützigen Zwecken zugeführt.
Handy
Handys sind bei Schülerinnen und Schülern am Schulvormittag nicht erwünscht, aber geduldet. Die Duldung bezieht sich lediglich auf die Mitnahme eines Handys zur Schule. Ein Versicherungsschutz bei Beschädigung oder Verlust besteht vonseiten der Schule nicht.
Die Handy-Benutzung während des Unterrichts und den Pausen ist verboten, es soll ausgeschaltet sein. Bild-, Ton- oder Videoaufnahmen oder das Abspielen von Video-, Bild- und Tondokumenten sind verboten. Bei Missbrauch wird das Handy eingezogen und muss von den Eltern abgeholt werden.
Hausaufgaben
Von Montag bis Freitag bekommen die Schüler/innen Hausaufgaben auf, die sie selbstständig erledigen sollen. Kinder der 1. Klasse erhalten freitags keine Hausaufgaben. Gerne können die Eltern den Kindern bei auftretenden Fragen behilflich sein. Die Kinder der ersten und zweiten Klasse sollen maximal 30 Minuten für die Aufgaben benötigen, bei den dritten und vierten Klassen sollen 60 Minuten nicht überschritten werden.
Hausaufgabenbetreuung
Seit Frühjahr 2010 bieten wir in Zusammenarbeit mit dem Förderverein eine qualifizierte Hausaufgabenbetreuung für Kinder an, die aus verschiedenen Gründen bei der Erledigung ihrer Aufgaben Unterstützung benötigen.
Ziele sind unter anderem die Förderung der Lernentwicklung durch Anleitung zum zielgerichteten selbstorganisierten Arbeiten sowie Übungen zur Konzentration.
Termine | Montag bis Donnerstag jeweils 60 Minuten (Einzeltage sind möglich) In den Ferien sowie an Feiertagen findet keine Hausaufgabenbetreuung statt. |
Uhrzeit | 12:40 Uhr bis 13:40 Uhr (oder 13:25 Uhr bis 14:25 Uhr – stundenplanabhängig) |
Ort | Klassenräume in der Grundschule am Urselbach |
Personal | pädagogisch geschulte Lehrkräfte |
Kosten | 20 € pro Monat |
Wenn Sie ihr Kind für die Hausaufgabenbetreuung anmelden möchten, wenden Sie sich bitte für ein Beratungsgespräch an die Klassenlehrerin Ihres Kindes. Sie erhalten dann einen Vertrag, in welchem Sie die von ihnen gewählten Wochentage und Betreuungszeiten eintragen können. Das aktuelle Anmeldeformular kann auch im Schulsekretariat bezogen werden.
Der Förderverein freut sich über weitere Sponsoren, die durch Ihren Beitrag für einen oder mehrere Monate die Patenschaft für die Hausaufgabenbetreuung übernehmen möchten.
Hausmeister
Der →Hausmeister unserer Schule ist Herr Leinweber. Sein Raum befindet sich schräg gegenüber vom Haupteingang.
Hitzefrei
Ist in einem repräsentativen Klassenraum die Temperatur um 11:00 Uhr über 25 Grad Celsius entscheidet der Schulleiter über eine Hitzefreiregelung. Konkret bedeutet dies:
Alternative Räumlichkeiten und angemessene Lernmethoden sind von den Lehrern zu prüfen.
Nach der fünften Stunde kann der Unterricht durch Spielphasen ersetzt werden.
Die Unterrichtszeiten bleiben auch bei großer Hitze gemäß dem Stundenplan und somit für die Eltern verlässlich. Bei tagelanger Hitze können auch Ausflüge zu außerschulischen Orten (Wald, Museum…) geplant werden. Hierbei können zusätzliche Kosten für Eltern entstehen.
Informationen
Im Foyer der Schule finden Sie Pinnwände, auf denen aktuelle Veranstaltungen rund um die Schule bekannt gemacht werden (Elternarbeitsworkshops, Elternabende der Oberurseler Initiative, Fördervereinssitzungen und mehr). Verweilen Sie in diesem Bereich und informieren Sie sich.
Inklusion
Kinder, die massive Beeinträchtigungen im Bereich Lernen, Sprache, Sehen, Emotion, geistiger oder körperlicher Entwicklung haben, werden heute grundsätzlich nicht mehr an sogenannten Förderschulen selektiert, sondern am Wohnort beschult. Diese Verfahrensweise beruht auf einer Konvention der Vereinten Nationen.
Für die inklusive Beschulung stellt der Gesetzgeber, vertreten durch das Staatliche Schulamt und das regionale Beratungs- und Förderzentrum, eine kleine zusätzliche Unterstützung (personeller und sächlicher Art) zur Verfügung. Jedes Jahr lernen an der Grundschule am Urselbach mehrere Kinder, die im Bereich Sprache, Lernen und emotional-sozialer Entwicklung oder körperliche Handicaps aufweisen, gemeinsam mit anderen Kindern im Klassenverband.
Intensivklassen
An der Grundschule am Urselbach werden bei größerer Anzahl von Neuankömmlingen (Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern) verpflichtend Intensivklassen angeboten. Diese dienen als Hilfe für Schülerinnen und Schüler, die grundlegende Kenntnisse der deutschen Sprache erwerben müssen.
Die Klassen:
- sind ein verpflichtendes Angebot für alle schulpflichtigen Neuankömmlinge,
- vermitteln grundlegende Kenntnisse der deutschen Sprache,
- bestehen in der Regel mehrere Jahre und bereiten den Übergang in Regelklassen vor.
Die Integration dieser Schülerinnen und Schüler wird durch ihre Einbindung in den musisch-ästhetischen Unterricht und in den Sportunterricht von Regelklassen der Schule gestärkt. Ihre Teilnahme am entsprechenden Unterricht in Regelklassen erfolgt.
Jahreszeitliches Singen
Vor den jeweiligen Ferien findet an der Grundschule am Urselbach das Jahreszeitliche Singen in der Schulaula statt. Einzelne Klassen der Grundschule am Urselbach führen etwas vor, was sie in den Wochen zuvor einstudiert haben. Eltern, Verwandte und Freunde sind herzlich willkommen.
Klasseneinteilung
Der Schulleitung fällt die Aufgabe zu, über die Klassenbildung, Unterrichtsversorgung und Klassenleitung zu entscheiden.
Kriterien:
- möglichst gleiche Schülerzahl pro Klasse
- möglichst gleichmäßige Verteilung von Jungen und Mädchen
- Fördern des individuellen Lernens durch heterogene Lerngruppen
- Berücksichtigung bestehender Freundschaften, aber auch Finden neuer Freunde
- Schaffen neuer Chancen
- Integration
- Transparenz
Freundschaftswünsche werden bei den Eltern schriftlich abgefragt. Grundsätzlich ist die Schule bemüht, den Wunsch umzusetzen.
Klassenfahrten
Mehrtägige Klassenfahrten werden gemeinsam im Jahrgangsteam festgelegt.
Klassen- bzw. Jahrgangsfeste
Zu verschiedenen Anlässen werden in den einzelnen Klassen oder in den Jahrgängen Feste für die Schüler/innen und ihre Familien am Nachmittag veranstaltet. Nach Beschluss der →Schulkonferenz vom 03.04.2014 liegt die Aufsichtspflicht dabei in der Regel bei den Eltern.
Klassensprechertreffen
In regelmäßigen Abständen treffen sich die Klassensprecher aller dritten und vierten Klassen mit einer Lehrperson und treten in einen konstruktiven sowie demokratischen Austausch.
Krankheit
Ist Ihr Kind krank oder bleibt aus anderen Gründen der Schule fern, muss es im Vorfeld des Unterrichts entschuldigt werden. Die telefonische Entschuldigung hat über das Sekretariat unter 06171/25730 zu erfolgen.
Erfolgt die Entschuldigung nicht, sind wir verpflichtet, mühevoll die Eltern anzurufen und den Grund des Fernbleibens zu erfragen. Sind die Eltern nicht zu erreichen, müssen wir davon ausgehen, dass auf dem Schulweg ein Unglück geschehen ist und müssen gegebenenfalls entscheiden, ob die Polizei zu informieren ist (siehe auch Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses § 2 Abs. 3).
Auch wenn bereits zu Beginn der Krankheit das Kind telefonisch krankgemeldet worden ist, ist eine schriftliche Entschuldigung über das Hausaufgabenheft notwendig. Diese geben Sie bitte nach der Genesung bei der Klassenlehrerin / bei dem Klassenlehrer unter Angabe des Grundes des Fernbleibens ab.
Läuse
Wenn Läuse in der Schule entdeckt werden, informieren wir die Eltern des betreffenden Kindes und die Elternschaft der Klasse unverzüglich. Parallel sind wir auf Grundlage des Seuchenschutzgesetzes verpflichtet, das Gesundheitsamt über den Befall mit Name und Adresse zu informieren.
Bitte kontrollieren Sie dann Ihr Kind auf Läuse und Nissen. Wenn ein Kind Kopfläuse hat, bleibt es so lange zu Hause, bis es „gesund“ ist.
Im Wiederholungsfall oder in Einzelfällen benötigt die Schule bei Wiederaufnahme des Schulbesuchs eine ärztliche Bescheinigung. Treten Läuseepidemien auf, wird die Schule weitere Maßnahmen in Absprache mit dem Gesundheitsamt, der Lehrkraft und dem Elternbeirat ergreifen.
Lehrmittelfreiheit
Neben Hessen gibt es nur noch vier weitere Bundesländer, in denen Kinder die Schulbücher kostenfrei ausgeliehen bekommen. In elf Bundesländern zahlen die Familien Schulbücher ganz oder teilweise. Mit dem kostenlosen Überlassen von Schulbüchern verbindet das Land Hessen die Sorgfaltspflicht, d. h. bei vorzeitigem Verbrauch, unsachgemäßer Behandlung oder Verlust haben die Schülerinnen und Schüler oder ihre Eltern auf eigene Kosten Ersatz zu beschaffen.
Lehrmittelfreiheit bezieht sich grundsätzlich nicht auf Arbeitshefte. Diese zählen zu den Verbrauchsmaterialien, weil in sie hineingeschrieben wird und diese nicht wiederverwendet werden können.
Medienkonzept
Unser Medienkonzept finden Sie hier.
Ordnungsmaßnahmen
Ordnungsmaßnahmen sind eine Möglichkeit, gegen größeres Fehlverhalten von Schülerinnen und Schülern vorzugehen, nachdem pädagogische Maßnahmen sich als wirkungslos erwiesen haben. Sie sind beispielsweise angezeigt bei Verstößen gegen eine Rechtsnorm, eine Anweisung oder die Schulordnung. Das Hessische Schulgesetz (HSchG) sieht eine Reihe von Ordnungsmaßnahmen vor, die stets nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eingesetzt werden sollten und dem Schutz von Personen oder Dingen dienen müssen. Die Schulleitung kann über den Ausschluss vom Unterricht für den Rest des Schultags, von besonderen schulischen Veranstaltungen, Wahlfächern und vom freiwilligen Unterrichtsangebot entscheiden, die Zuweisung in eine andere Klasse oder Lerngruppe androhen und auch in die Tat umsetzen. Für alle anderen Ordnungsmaßnahmen – die Androhung der Überweisung in eine andere Schule sowie die Umsetzung dieser Maßnahmen – ist das jeweilige Staatliche Schulamt zuständig.
Die Schülerin oder der Schüler und die Eltern haben das Recht, Stellung zu den Vorwürfen zu nehmen, bevor eine Ordnungsmaßnahme eingeleitet wird. Lediglich im Fall des Ausschlusses vom Unterricht für den Rest des Tages kann darauf verzichtet werden, weil sich diese Maßnahme ansonsten nicht durchführen lässt. Spätestens nach zwei Schuljahren werden alle mit der Ordnungsmaßnahme verbundenen Einträge und Schriftstücke gelöscht, sofern es in dieser Zeit zu keinen weiteren Vorfällen gekommen ist.
Pädagogische Tage
Fortbildungsplanung ist ein zentraler Aspekt der Qualitäts- und Schulentwicklung. Insbesondere Pädagogische Tage können Ausgangspunkt für Schulentwicklungsprozesse sein, die der Bilanzierung und Planung weiterer Schritte dienen und als Fortbildungsveranstaltung des gesamten Kollegiums genutzt werden.
Dies bedeutet, dass pädagogische Tage in aller Regel allein in der unterrichtsfreien Zeit stattfinden dürfen und nur ausnahmsweise nach Art und Inhalt dieser Veranstaltung der schulinternen Fortbildung Unterrichtszeit in Anspruch genommen werden darf.
Parkordnung
Partnerschule in Japan
Seit August 2010 existiert das →Schulpartnerschaft-Projekt mit einer Schule in Japan.
Vor der Schule sind das Halten und Parken verboten. Bitte beachten Sie diese Parkordnung, um Unfälle zu vermeiden.
Ziel unseres Schulprojektes ist es, die Schule, die asiatische Kultur und Leute kennenzulernen.
Pausen
Nach der zweiten und vierten Stunde haben die Kinder 20 bzw. 15 Minuten Hofpause. Kinder brauchen viel Bewegung, frische Luft und müssen sich austoben. Deshalb verzichten wir nur bei schlechtem Wetter (z. B. Dauerregen) auf die Hofpause. Wir bitten Sie, Ihr Kind der Jahreszeit und Witterung entsprechend zu kleiden. Siehe auch →Unterrichtszeiten.
Projektwoche
Alle zwei Jahre findet abwechselnd eine Projektwoche oder ein Schulfest statt. So nimmt jedes Kind zweimal in seiner Grundschulzeit an einer Projektwoche teil. Die Projektwoche erfolgt in der Regel klassenübergreifend und zu einem bestimmten Thema.
Pünktlichkeit
Die Schule erwartet von allen, dass sie die vorgegebenen Zeiten einhalten. Falls Sie dennoch einmal verschlafen sollten, reicht im Einzelfall eine Entschuldigung über das Kind aus.
Radfahrausbildung
Die Verkehrserziehung hat im Sachunterricht über alle vier Grundschuljahre einen hohen Stellenwert. Im zweiten Halbjahr der vierten Klasse mündet die sogenannte Mobilitätserziehung in der Radfahrprüfung, der eine intensive theoretische und praktische Übungsphase vorausgeht. Die Prüfung wird in enger Zusammenarbeit mit dem Kontaktbeamten der Polizei durchgeführt. Wir benötigen in jedem Jahr die Hilfe tatkräftiger Eltern als Begleiter im Realverkehr. Siehe auch →Fahrradbenutzung.
Regenpausen
Bei Regenpausen bleiben die Kinder in den Klassenräumen und lesen, malen oder spielen. Der Beginn einer Regenpause wird über den Lautsprecher angesagt. Lehrpersonen beaufsichtigen in den einzelnen Schulfluren die Klassen.
Religionsunterricht
Der Religionsunterricht wird an der Grundschule am Urselbach nach Konfession getrennt erteilt. Seit dem Schuljahr xy wird neben dem Religionsunterricht auch parallel das Fach Ethik angeboten. Alle Kinder, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, sind verpflichtet, dieses zu besuchen. Grundsätzlich dürfen alle Kinder, unabhängig von ihrem Glauben am Religions- oder Ethikunterricht teilnehmen.
Schulbücherei
In unserer →Schulbücherei können sich die Schulkinder kostenfrei Bücher ausleihen. Es stehen für alle Altersgruppen und alle Lesefähigkeiten Bücher zur Verfügung. Die Bücherei hat täglich in der 1. und zum Teil auch in der 2. Pause geöffnet. Darüber hinaus besuchen die Kinder der 1. und 2. Klassen die Bücherei in einer Unterrichtsstunde pro Woche. Die Dritt- und Viertklässler können die Bücherei nach Absprache nutzen.
Für weitere freiwillige Helfer, die die Bücherei betreuen, sind wir jederzeit sehr dankbar.
Schulelternbeirat
Der SEB ist die gewählte →Elternvertretung, die sich alle zwei Jahre neu zusammensetzt (siehe auch Wahlen). Die Aufgaben des SEB sind im Schulgesetz festgeschrieben.
Der Schulelternbeirat besteht aus den gewählten Elternvertretern der einzelnen Klassen. Er trifft sich regelmäßig im Schuljahr, um mit der Schulleitung pädagogische Fragen und das Schulleben aus Elternsicht zu erörtern. Der SEB arbeitet eng mit dem →Förderverein zusammen, wenn Feste und andere Aktionen durchgeführt werden sollen.
Schulfest
An der Grundschule am Urselbach findet alle zwei Jahre ein Schulfest zu einem bestimmten Motto statt. Das Schulfest erfolgt im Wechsel zu einer →Projektwoche.
Schulkonferenz
Die Schulkonferenz ist das höchste schulische Gremium. Zu gleichen Teilen beraten und beschließen Eltern (5) und Lehrer (5) unter anderem über das →Schulprogramm, genehmigen Konzepte und erörtern schulische Entwicklungsperspektiven. Gewählt werden die Mitglieder der Elternbank von dem Schulelternbeirat und die Mitglieder der Lehrerbank von den Mitgliedern der Gesamtkonferenz für eine Legislaturperiode von zwei Jahren.
Den Vorsitz hat der Schulleiter.
Schulleitung
Die Schulleiterin der Grundschule am Urselbach ist Frau Christina Schott. Sie leitet die Verwaltung und organisiert den Unterrichtsbetrieb gemeinsam mit der Konrektorin Frau Andrea Lipp. Darüber hinaus ist die Schulleiterin Hausherr und Dienstvorgesetzter für die Lehrerinnen und Lehrer sowie für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Schulordnung
Die Schulordnung regelt das friedliche Miteinander im Schulalltag. Bitte besprechen Sie die Regelungen, welche sich im Hausaufgabenheft befinden, mit Ihrem Kind und unterstützen Sie es bei deren Umsetzung.
Schulpflicht
Ihr Kind untersteht der gesetzlichen Schulpflicht. Die Erziehungsberechtigten sind dafür verantwortlich, dass die Schulpflichtigen am Unterricht und an den Unterrichtsveranstaltungen regelmäßig teilnehmen und die dafür notwendigen Materialien haben.
Schulprogramm
Ein Schulprogramm ist ein schriftliches Dokument, in dem eine Schule ihr Leitbild konkretisiert und mittel- bis langfristige Schwerpunkte der Qualitätsentwicklung setzt. Es beschreibt konkret und überprüfbar die Ziele von Erziehung und Unterricht, Schritte zur Erreichung dieser Ziele, Organisationsformen und die Evaluation der gemachten Fortschritte. Schulprogramme entsprechen somit der Vorgabe des Hessischen Schulgesetzes (HSchG), die Eigenverantwortung der Schulen bei der Erfüllung ihres Bildungs- und Erziehungsauftrages zu stärken. Die Verantwortung für die Entwicklung, Fortschreibung und Umsetzung des Schulprogramms liegt bei den Schulleiterinnen und Schulleitern, wobei jedoch die gesamte Schulgemeinde zur Mitarbeit aufgefordert ist.
Das Beratungs-, Beschluss und Evaluierungsorgan der Schule ist die →Schulkonferenz.
Schulranzen
Bitte überprüfen Sie regelmäßig das Gewicht des Schulranzens. In allen Klassen gibt es die Möglichkeit, Unterrichtsmaterialien, die nicht täglich benutzt werden, aufzubewahren. Bitte tragen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind Sorge dafür, dass das für die erfolgreiche Mitarbeit notwendige „Werkzeug“ zuverlässig im Mäppchen bzw. im Ranzen ist.
Schulweg
Bitte lassen Sie Ihr Kind nach Möglichkeit den Schulweg zu Fuß zurücklegen. Bewegung und frische Luft vor dem Unterricht fördern Wohlbefinden und Selbstständigkeit Ihres Kindes. Da Kinder den komplexen Anforderungen des Straßenverkehrs oft noch nicht gewachsen sind, empfehlen wir, dass sie nicht mit dem Fahrrad zur Schule fahren, bevor sie an der praktischen →Radfahrausbildung im vierten Schuljahr teilgenommen haben. Die Entscheidung hierüber treffen Sie; die Verantwortung liegt bei Ihnen. Wenn Sie Ihr Kind ausnahmsweise einmal mit dem Auto zur Schule bringen oder von hier wieder abholen, dann fahren Sie bitte nicht unmittelbar vor das Schultor. Halten oder warten Sie in einiger Entfernung, um die Kinder sicher aus- und einsteigen zu lassen und keine anderen Schulkinder zu gefährden. Bitte nutzen Sie hierzu nicht die Lehrerparkplätze!
Schwimmunterricht
Der Schwimmunterricht findet im dritten Schuljahr anstelle von zwei Sportstunden statt. Die Kinder gehen zu Fuß zum Taunabad Oberursel.
Ziel ist es, bei allen Kindern die Schwimmfähigkeit zu erreichen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist es wünschenswert, dass die Kinder im Vorfeld zumindest an das Wasser gewöhnt sind und bestenfalls bereits einen Schwimmkurs besucht haben.
Kinder, die vom Schwimmunterricht befreit werden sollen, benötigen dafür eine schriftliche Entschuldigung der Eltern. Im Einzelfall kann es auch das Attest eines Arztes sein. Kinder, die vom Schwimmen befreit sind, besuchen zeitgleich eine andere Klasse in der Schule.
Sportunterricht
Die Teilnahme am Sportunterricht ist nur mit geeigneter Sportkleidung zulässig (siehe Aufsichtsverordnung § 18 Absatz 2). Besonders wichtig sind Sportschuhe, die dem Fuß Halt bieten und eine rutschfeste helle Sohle haben, um Abriebspuren auf dem Hallenboden zu vermeiden. Lange Haare Ihrer Kinder müssen während des Sportunterrichts zusammengebunden werden. Es ist nicht erlaubt Schmuck, Uhren und andere Gegenstände im Sportunterricht zu tragen. Sollte Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht am Sportunterricht teilnehmen können, ist eine schriftliche Entschuldigung der Eltern erforderlich. Das Kind erhält eine alternative Beschäftigung in der Turnhalle. Im dritten Schuljahr wird im Taunabad Oberursel →Schwimmunterricht erteilt. Hierbei sind besondere Vorschriften zu beachten (z. B. notwendige Feststellung der Schwimmtauglichkeit), über die Sie rechtzeitig informiert werden.
Tandem-Arbeit
In regelmäßigen Abständen treffen sich eine feste Gruppe von Lehrkräften der Grundschule am Urselbach mit einigen Erziehern der umliegenden Kindergärten, um pädagogische Arbeit gemeinsam weiterzuentwickeln, damit der Übergang zwischen Kindergarten und Schule reibungslos gelingt.
Unfälle
Alle Kinder sind auf dem direkten Schulweg, während der →Unterrichtszeiten und in den Pausen auf dem Schulgelände beim Gemeindeunfallversicherungsverband Hessen unfallversichert. Dies gilt auch für alle schulischen Veranstaltungen außerhalb der Schule. Bitte informieren Sie umgehend die Klassenlehrerin oder die Schulleitung bei Unfällen. In jedem Fall ist eine Unfallmeldung im Sekretariat (siehe →Bürozeiten) der Schule auszufüllen. Bringen Sie dazu bitte nach Möglichkeit den Unfallbericht des erstbehandelnden Arztes mit.
Kein →Versicherungsschutz durch die Schule besteht (bis auf wenige Ausnahmen) bei Sachschäden. Hier gilt das Verursacherprinzip – wer einen Schaden verursacht, muss ihn auch begleichen. Wir empfehlen daher dringend eine private Haftpflichtversicherung für Ihr Kind.
Unterrichtszeiten
Frühbetreuung | ab 07:40 Uhr |
1. Stunde | 07:50 – 08:35 Uhr |
2. Stunde | 08:40 – 09:25 Uhr |
Pause | 09:25 – 09:45 Uhr |
Frühstück | 09:45 – 10:00 Uhr |
3. Stunde | 10:00 – 10:45 Uhr |
4. Stunde | 10:50 – 11:35 Uhr |
Pause | 11:35 – 11:50 Uhr |
5. Stunde | 11:40 – 12:35 Uhr |
6. Stunde | 12:35 – 13:20 Uhr |
Verabschiedung der vierten Klassen
Am Ende des Schuljahres im Rahmen des → Jahreszeitlichen Singens werden die vierten Klassen vor der Schulgemeinde verabschiedet. In der Tradition zeigen die Schulabgänger ein kleines Programm und erhalten von ihren Klassenlehrkräften ein Erinnerungsgeschenk.
Die Eltern der Schulabgänger und sonstigen Schulgemeinde sind zur Verabschiedung herzlich eingeladen.
Versicherungsschutz
Ihr Kind ist während der gesamten Unterrichtszeit, bei allen Schulveranstaltungen und auf dem normalen direkten Schulweg gegen →Unfälle versichert. Alle Unfälle sind unverzüglich dem Sekretariat zu melden. Wenn ein Schüler oder eine Schülerin ohne Erlaubnis einer Lehrkraft das Schulgebäude verlässt, erlischt die Aufsichtspflicht der Schule sowie der Versicherungsschutz. Die Eltern tragen in diesem Fall die Verantwortung.
Eine Versicherung gegenüber Sachschäden besteht vonseiten der Schule grundsätzlich nicht. Im Schadensfall muss grundsätzlich der Verursacher den Schaden privat regulieren. Ausnahmen sind einige wenige Schäden z. B. im Sportunterricht (Brille). Wir empfehlen daher allen Eltern eine private Haftpflichtversicherung.
Vertretungskonzept
Unterricht fällt an der Grundschule am Urselbach grundsätzlich nicht aus (Ausnahmen sind Wanderungen und Fahrten, Bundesjugendspiele, die Tage der Schulanmeldung, Methodentraining und zum Beispiel Fasching).
Ist ein Lehrer kürzer als sechs Wochen krank, stellt die Schule geeignete Vertretungskräfte ein, um die verlässliche Beschulung Ihrer Kinder zu garantieren. Wir sind im Sinne der Qualität von Unterricht sehr daran interessiert, dass die Vertretungskräfte in Absprache mit den Parallelklassen im Unterrichtsstoff weiterkommen.
Ist ein Lehrer länger als sechs Wochen krank, wird das Staatliche Schulamt gemeinsam mit der Schulleitung nach einem Vertretungslehrer suchen und diesen einstellen.
Vorlaufkurs
Der Vorlaufkurs wird für Kinder, die im nächsten Schuljahr eingeschult werden und noch Schwierigkeiten bei ihrer Verständigung in der deutschen Sprache haben, in der Grundschule am Urselbach durchgeführt. In Kleingruppen werden die Kinder regelmäßig in ihrer Sprach- und Ausdrucksfähigkeit spielerisch gefördert, um auf diese Weise ihre sprachliche Kompetenz im Bereich Deutsch zu steigern.
Weiterführende Schulen
- Erich Kästner-Schule, Haupt- und Realschule, Karl-Hermann-Flach-Straße 60, Tel. 628350
- Gymnasium Oberursel, Berliner Straße 11, Tel. 637150
- Integrierte Gesamtschule Stierstadt – IGS, Kiesweg 17-19, Tel. 98630
- Freie Waldorfschule Vordertaunus (Freier Schulträger), Eichwäldchenweg 8, Tel. 8870-0
- Frankfurt International School (FIS) (Privatschule), An der Waldlust 15, Tel. 2024-474
Wettbewerbe
Die Kinder der Grundschule am Urselbach haben die Möglichkeit, an verschiedenen Wettbewerben teilzunehmen:
- Känguru-Mathewettbewerb (Klassen 3/4)
- Fußballturnier der Grundschulen im HTK (Klassen 3/4)
- Ballturnier der Grundschulen im HTK (Klassen 3/4)
Widrige Wetterverhältnisse
Die grundsätzlichen Regelungen bei Glatteis und widrigen Witterungsverhältnissen werden nachfolgend beschrieben:
Die Kinder kommen bitte nur dann zur Schule, wenn die Eltern einschätzen können, dass keine unverhältnismäßig große Gefahr für Leib und Seele gegeben ist. Bei Glatteis und anderen widrigen Witterungsverhältnissen (Sturm, Hagel, starker Schneefall, u. a. m.) dürfen die Eltern somit selbst entscheiden, ob Ihr Kind zur Schule kommen soll. Die Schulpflicht ist dann ruhend.
Grundsätzlich findet bei extremen Witterungsverhältnissen nur eingeschränkt Unterricht statt, in seltenen Ausnahmefällen fällt der Unterricht aus. Wir sind dennoch vonseiten der Schulleitung sehr bemüht, bei allen Witterungsbedingungen eine Betreuung der Kinder zu organisieren, die in der Schule ankommen. Siehe auch →Hitzefrei.
Zahngesundheit
Im ersten und vierten Schuljahr werden die Kinder von der Schulzahnärztin untersucht. Sollte ein Zahnarztbesuch mit Ihrem Kind angeraten sein, werden sie benachrichtigt.
Zeugnisse
Zeugnisse spiegeln den aktuellen Lernstand eines Kindes wider. Sie werden am Ende des Schuljahres in allen Klassenstufen ausgeteilt. Dabei erhalten die Erstklässler eine verbale Einschätzung.
In den Klassenstufen zwei bis vier erhalten die Kinder ein Notenzeugnis. Darauf vermerkt sind auch Aussagen zu Kompetenzen in den Teilbereichen des Faches Deutsch, die Teilnahme an AGs sowie an Förder- bzw. Forderkursen.
Erhält ein Kind einen →Nachteilsausgleich, der eine Note beeinflusst, ist auch dieser unter Bemerkungen vermerkt. Das Endjahreszeugnis bezieht sich auf das ganze Schuljahr.
Zum Ende des ersten Halbjahres erhalten die Kinder der zweiten bis vierten Klassen ein „Zwischenzeugnis“. Es soll in erster Linie dem Kind Entwicklungspotenziale aufzeigen.
Die Leistungsbewertung und damit die Zeugnisnoten sollen dem Spannungsfeld zwischen individuellem Lernfortschritt, Vergleichbarkeit von Leistungen, Subjektivität der Bewertung und individueller Sicht auf das Kind gerecht werden.
Zusammenleben
Wir möchten, dass sich alle Kinder in der Schule wohlfühlen und unsere Schule als „ihre Schule“ wahrnehmen. Ganz wesentlich dafür sind auch Ihre Haltung gegenüber der Schule und Ihre Bereitschaft zur Mitarbeit in der Schule.
Die Schüler der Grundschule am Urselbach sollen ihre Schule als einen Ort erfahren, der neben der Wissensvermittlung auch Raum lässt für grundlegende Erfahrungen sowie für eigenverantwortliches und selbstständiges Lernen. So möchten wir eine Lernatmosphäre schaffen, die es allen ermöglicht, sich akzeptiert zu fühlen und miteinander zu lernen. Dazu werden im Verlauf des ersten Schuljahres zwischen Schülern, Elternhaus und Schule Erziehungsvereinbarungen geschlossen, um elementare Rechte und Pflichten herauszustellen. Die Schülerinnen und Schüler erhalten darüber hinaus vielfältige Möglichkeiten der demokratischen Mitbestimmung.