Wahl von Elternbeiräten

Elternbeiräte und Elternvertreterinnen und Elternvertreter werden in geheimer Wahl und in getrennten Wahlgängen gewählt. Wie diese Wahl abläuft und welche Formalitäten dabei zu beachten sind, regelt die Wahlordnung für die Wahl zu den Elternvertretungen.

Der Wahlabend

Der erste Elternabend verläuft immer wieder in ähnlicher Form. Meist folgen fast alle Eltern der Einladung. Ein solcher Informationsabend, an dem Auskünfte über das Mitbe-stimmungsrecht der Eltern gegeben werden sollen, hat sich immer als sehr sinnvoll erwiesen. Zu überlegen ist auch, ob man den ersten Klassenelternabend nur zum Kennen-lernen und für allgemeine Informationen benutzt und erst beim zweiten Elternabend wählt.

Die Klassenlehrerin beziehungsweise der Klassenlehrer begrüßt am Wahlabend die Eltern. Sie/er hat bereits die Vorbereitungen für die Wahl getroffen, Stimmzettel und Formulare liegen bereit.

Informationen vor der Wahl

Niemand erwartet von den Eltern, dass sie wählen, ohne informiert zu sein: Die Eltern sollten daher vor der Wahl über ihre Rechte in geeigneter knapper Form unterrichtet werden. Dies soll möglichst der Schulelternbeirat tun und damit die Gelegenheit nutzen, sich den Eltern der neuen Klasse vorzustellen. Hilfreich ist auch der Klick ins Internet. Unter dem Link „Schulrecht“ findet sich auf dieser Homepage das neue Hessische Schulgesetz, das im § 100 ff über Elternrechte Aufschluss gibt.

Die Wahl

Wer zur Wahl eingeladen hat, eröffnet sie und leitet die Bestellung des Wahlausschusses, die durch Zuruf erfolgen kann. Damit hat sie / er seine Aufgabe erfüllt. Der Wahlausschuss hat die Aufgabe, die Wahl durchzuführen. Wer dem Wahlausschuss angehört, darf wählen, aber kann nicht gewählt werden. Natürlich dürfen auch die Kandidatinnen und Kandidaten wählen. Nachdem die Eltern informiert sind, benennen sie Personen, die sie zur Wahl vor-schlagen möchten. Ein Mitglied des Wahlausschusses notiert die Namen der Bewerberinnen und Bewerber – am besten an der Tafel. Die Vorgeschlagenen stellen sich vor und beant-worten gegebenenfalls Fragen aus den Reihen der Eltern. Dann füllen die Wahlberechtigten die Stimmzettel aus und die Wahl läuft entsprechend den Bestimmungen der Wahlordnung ab. Es darf nicht übersehen werden, dass bei Stimmengleichheit eine Stichwahl erfolgen muss zwischen denen, die eine gleiche Stimmenzahl erhielten; bringt die Stichwahl wieder Stimmengleichheit, dann entscheidet das Los.

Es wird zweimal gewählt: Zuerst wählen die Eltern ein Elternteil zum Klassenelternbeirat beziehungsweise Elternvertreterin oder -vertreter und in einem zweiten Wahlgang die Stellvertreterin beziehungsweise den Stellvertreter. Wer die meisten gültigen Stimmen auf sich vereinigt, ist gewählt.

Die Gewählten müssen dann erklären, ob sie die Wahl annehmen. Dort, wo Jahrgangs-elternvertreterinnen und -vertreter gewählt werden, wählen diese anschließend aus ihrer Mitte den Jahrgangselternbeirat und dessen Stellvertreterin beziehungsweise Stellvertreter.

Der neu gewählte Elternbeirat ist nun auch automatisch Mitglied des Schuleltern­beirats.

Nach der Wahl werden Sie zu der nächsten SEB-Sitzung eingeladen und erhalten mit der Einladung unsere Broschüre: „Gewählt, was nun? Elternmitarbeit an der Grundschule am Urselbach“

Der nächste Termin

Nach der Wahl sollten die Eltern sofort den Termin für das nächste Treffen vereinbaren. Im ersten Schuljahr erscheint dies besonders sinnvoll, da sich am Anfang oft nach wenigen Wochen schon genug Diskussionsstoff für einen weiteren Elternabend angesammelt hat.